Kooperationsvereinbarung
Vereinbarung zur Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen den Pfarreien
- Gramschatz - Pfarrei St. Cyriakus, St. Laurentius u. St. Maria Magdalena
- Hausen - Pfarrei St.Wolfgang mit Filiale Erbshausen-Sulzwiesen - St. Alban
- Hilpertshausen - Pfarrei St.Vitus mit Filiale Rupprechtshausen - St. Nikolaus
- Opferbaum - Pfarrei St. Lambertus
- Rieden - Pfarrei St. Ottilia
der Pfarreiengemeinschaft „Fährbrück"
Präambel
Wir leben in einer Zeit gravierender Umbrüche und vielfältiger Veränderungen. Viele fragen, wie es mit dem Glauben und der Kirche in unserem Land weitergehen wird. Wir nehmen auch in unseren Gremien und einzelnen Ortschaften Sorgen und Ängste, aber auch Chancen einer größeren Vernetzung wahr und versuchen, sie aus dem Glauben heraus zu deuten. Unsere Gemeinden mit all ihren unterschiedlichen Gruppen und Verbänden sind nur dann zukunftsfähig, wenn sie den Menschen Räume eröffnen, in denen sie etwas von der Liebe Gottes erfahren können. Wir brauchen Gemeinden und Pfarreiengemeinschaften, in denen Menschen in überschaubaren Gruppen ihr Leben und ihren Glauben miteinander teilen, um so aus der Liebe Gottes zu leben.
Die vielfältigen fruchtbaren Erfahrungen des bisherigen „Pfarrverbandes Fährbrück" wollen wir in die neue Pfarreiengemeinschaft mit einbringen und aus der Erfahrung christlicher Solidarität, die wir von 1975 bis 2009 in den verschiedensten Feldern eingeübt haben, für die Zukunft lernen.
Die Pfarreien Gramschatz - Pfarrei St. Cyriakus, St. Laurentius u. St. Maria Magdalena, Hausen - Pfarrei St. Wolfgang mit Filiale Erbshausen-Sulzwiesen - St. Alban, Hilpertshausen - Pfarrei St.Vitus mit Filiale Rupprechtshausen - St. Nikolaus, Opferbaum - Pfarrei St. Lambertus und Rieden - Pfarrei St. Ottilia schließen sich deshalb mit ihren individuellen Stärken zusammen und bilden auf der Grundlage von can. 374 § 2 des Codex Iuris Canonici (CIC) und den Richtlinien für die Errichtung von Pfarreiengemeinschaften in der Diözese Würzburg (WDBL 152/2006 Nr. 15) eine Pfarreiengemeinschaft mit dem Namen „Fährbrück".
Die o.g. Pfarreien mit ihren Filialen streben an, bei der Wahrnehmung pastoraler Aufgaben eng zusammenzuarbeiten, gemeinsame Ziele und Schwerpunkte zu entwickeln und - wo es die pastorale Situation erfordert und möglich macht - konkrete Aufgaben gemeinsam anzugehen. Die Kooperation umgreift die Grunddimensionen der Seelsorge und des Gemeindeaufbaues: Verkündigung, Liturgie und Diakonie.
Die Pfarrgemeinderäte und Kirchenverwaltungen der beteiligten Pfarreien mit ihren Filialen wollen
ihrer Pfarreiengemeinschaft eine gemeinsame Grundausrichtung geben,
die Zusammenarbeit untereinander stärken,
die gemeindlichen Gremien und Strukturen kooperativ ausrichten.
Deshalb treffen sie die folgenden Vereinbarungen:
§ 1 Zusammenarbeit der Pfarrgemeinderäte
Zur Steuerung und Koordinierung des Zusammenwirkens der einzelnen Pfarreien mit ihren Filialen im Sinne des Pastoralkonzeptes einer Pfarreiengemeinschaft wird ein Gemeinsamer Ausschuss gebildet. Es gilt die diözesane Geschäftsordnung vom 15.09.2007.
Der Gemeinsame Ausschuss achtet darauf, unnötige Doppelungen in der Gestaltung der Seelsorge und in der Durchführung seelsorgerlicher Maßnahmen zu vermeiden. Zu bestimmten Schwerpunkten der Pastoral können gemeinsame Projekt- oder Arbeitsgruppen gebildet werden. Die katholischen Verbände werden in Planung und Gestaltung der Seelsorge einbezogen.
Der Gemeinsame Ausschuss aller Pfarrgemeinderäte berät die Themen, welche die Zusammenarbeit in der Pfarreiengemeinschaft (PG) berühren oder alle Pfarreien miteinander betreffen und fasst über die gemeinsamen Angelegenheiten die nötigen Beschlüsse.
Der Gemeinsame Ausschuss setzt sich laut Geschäftsordnung und nachfolgender Ergänzung zusammen:
- In den Gemeinsamen Ausschuss entsenden die in der Pfarreiengemeinschaft zusammengeschlossenen Pfarreien und Filialen je eine/einen Vertreter/-in (aus dem Pfarrgemeinderat).
- Die Delegation ist verbindlich und soll bei Verhinderung von einer Vertretung wahrgenommen werden.
- Über die Sitzungen ist ein Ergebnis-Protokoll zu fertigen, das die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses und die Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte möglichst innerhalb von 10 Tagen erhalten.
Während des Kirchenjahres nehmen die Pfarreien u.a. folgende gemeinsame Aufgaben / Kooperationsfelder wahr:
Vorbereitung und Koordinierung der Sakramentenpastoral und -kateches
- Taufgesprächsrunde
- Gemeinsames Konzept der Erstkommunionvorbereitung in der PG
- Gemeinsame Vorbereitung der KommunionkatechetenInnen in der PG
- Gemeinsame Firmvorbereitung der Firmlinge aus Erbshausen- Sulzwiesen, Gramschatz, Hausen, Hilpertshausen, Rieden und Ruprechtshausen auf Ebene der PG
- Eigene Firmvorbereitung der Firmlinge aus Opferbaum (in Zusammenarbeit mit Fährbrück)
Liturgie/Gottesdienst
- gemeinsamer Kreuzweg durch die Ortschaften der PG
- gemeinsamer Bittgang der PG zur Wallfahrtskirche Fährbrück
- die Koordinierung der Gottesdienstzeiten und des gesamten liturgischen Angebotes
Öffentlichkeitsarbeit
- BRÜCKE (gemeinsamer Pfarrbrief der PG)
- Internetauftritt der PG
- Pressearbeit
Vertiefung des geistlichen, spirituellen Lebens und Erwachsenenbildung
- Offener Bibelabend
- Glaubenskurs
- Thematische Abende
- Weltgebetstag der Frauen in der PG
- gemeinsamer Senioren-Einkehrtag der PG
Zusammenarbeit und Austausch zwischen verschiedenen Gruppen und Diensten
- Fährbrücker Ministrantenrunde
Möglichkeit der geselligen Begegnung
- Gregoriusfest (ausgerichtet von der PG zu Gunsten der Unterhaltung der Wallfahrtskirche)
Weitere zukünftige mögliche Aufgaben- und Kooperationsfelder (z.B. die Förderung der Ministranten- und Jugendarbeit) werden im Gemeinsamen Ausschuss festgelegt.
In Eigenverantwortung der einzelnen Pfarreien und Filialen bleiben:
- Ausrichtung und Durchführung der Wahlen zu PGR und KV
- Gestaltung der Eigenfeste (wie z.B. Patrozinium, Erstkommunion, Pfarrfest, Flurgang und Prozessionen)
- Gestaltung der Gottesdienste
§ 2 Zusammenarbeit der Kirchenverwaltungen
Die Verwaltung der einzelnen Kirchenstiftungen innerhalb der Pfarreiengemeinschaft obliegt den jeweiligen Kirchenverwaltungen.
Im Gesamtinteresse der Pfarreiengemeinschaft nehmen sie diese Aufgabe in guter Zusammenarbeit mit allen Beteiligten wahr. Die Kirchenverwaltungen informieren sich dabei wechselseitig über die in ihre Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten von gemeinsamer Bedeutung und arbeiten in der Erledigung der Vermögensangelegenheiten, die alle Kirchengemeinden betreffen, eng zusammen. Sie bilden dazu einen Gemeinsamen Finanzausschuss. Es gilt die diözesane Geschäftsordnung vom 15.09.2007.
Präzisierung
zu 1.2. der Geschäftsordnung:
„Je ein Mitglied der in der Pfarreiengemeinschaft tätigen Kirchenverwaltungen"
Die Delegation ist verbindlich und soll bei Verhinderung von einer Vertretung wahrgenommen werden.
zu 2.2. der Geschäftsordnung:
Für die Pfarreiengemeinschaft Fährbrück übernimmt eine vom Finanzausschuss bestellte Kirchenstiftung treuhänderisch die Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten (2.1.)
zu 2.10. der Geschäftsordnung:
Über die Sitzungen ist ein Ergebnis-Protokoll zu fertigen, das die Mitglieder möglichst innerhalb von 10 Tagen erhalten.
Angelegenheiten von gemeinsamer Bedeutung sind alle Aktivitäten und Ausgaben, welche grundsätzlich die Pfarreiengemeinschaft betreffen:
- Gemeinsame Finanzierung des Verwaltungssitzes und der Veranstaltungen der Pfarreiengemeinschaft, Förderung der Ministranten- und Jugendarbeit.
- Für außergewöhnliche finanzielle Angelegenheiten muss eine Absprache mit den örtlichen Kirchenverwaltungen erfolgen.
§ 3 Der Verwaltungssitz der Pfarreiengemeinschaft
Als Verwaltungssitz der Pfarreiengemeinschaft wird bestimmt:
Büro der Pfarreiengemeinschaft Fährbrück
im Augustinerkloster
Fährbrück 3
97262 Hausen
§ 4 Regelungen für die Organisation des gemeinsamen Pfarrbüros / der Pfarrbüros
In der Pfarreiengemeinschaft besteht ein gemeinsames Pfarrbüro, das am Verwaltungssitz der Pfarreiengemeinschaft angesiedelt ist und mit einer/einem Pfarrsekretär/in ausgestattet ist.
§ 5 Schlussbestimmungen
Dieser Vereinbarung haben die beteiligten Pfarreien mit ihren Filialen per Votum zugestimmt.
Sollten bei der Umsetzung dieser Vereinbarung Meinungsverschiedenheiten zwischen den Pfarrgemeinderäten und Kirchenverwaltungen oder zwischen dem Pfarrer bzw. dem Seelsorgeteam und den Pfarrgemeinderäten und Kirchenverwaltungen auftreten, so sollte die beratende Unterstützung des Dekans und der Hauptabteilung II - Seelsorge / Gemeindeentwicklung beansprucht werden.
Sollten sich auf diesem Wege die Unstimmigkeiten nicht beheben lassen, entscheidet der Bischof oder der von ihm dazu Bevollmächtigte (der Leiter der Hauptabteilung II – Seelsorge / der Dekan) nach Anhörung der Beteiligten, unbeschadet der Geltung von can. 1491 CIC im Falle wirklicher Rechtsstreitigkeiten.
Die Vereinbarung tritt nach Beschlussfassung und Genehmigung für die Dauer von 3 Jahren in Kraft. Sie verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf dieser Frist von einem Partner gegenüber den weiteren Beteiligten eine Änderung beantragt wird.
Sollten sich kurzfristig Situationen ergeben, die Änderungen nötig machen, sind im gegenseitigen Einvernehmen auch außerhalb der Fristen Neuregelungen möglich.
Eine regelmäßige Überprüfung der Vereinbarung ist ebenfalls obligatorisch.
Jede Änderung dieser Vereinbarung bedarf der Beschlussfassung der Kooperationspartner (sowie der Genehmigung des Leiters der Hauptabteilung II - Seelsorge).
Gramschatz, 24. November 2009
unterzeichnet von den Priestern, der 2. Vorsitzenden des Pfarrverbandes Fährbrück, den Pfarrgemeinderatsvorsitzenden und Vertretern der Kirchenverwaltungen der beteiligten Pfarreien.
Genehmigung durch den Leiter der Hauptabteilung II - Seelsorge, Domkapitular Hans Herderich am 25. November 2009.
Anlage 1
zur Vereinbarung der Zusammenarbeit der Pfarreiengemeinschaft Fährbrück
§ 2 Zusammenarbeit der Kirchenverwaltungen
zu 2.2. der Geschäftsordnung:
Für die Pfarreiengemeinschaft Fährbrück übernimmt die Kirchenstiftung Erbshausen-Sulzwiesen treuhänderisch die Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten (2.1.) der Geschäftsordnung. Der Kassenwart der treuhänderischen Kirchenverwaltung nimmt als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Finanzausschusses teil.
Anlage 2
zur Vereinbarung der Zusammenarbeit der Pfarreiengemeinschaft Fährbrück
Kooperationsvereinbarung der beteiligten Priester
In der Pfarreiengemeinschaft Fährbrück sind derzeit mehrere Priester bzw. Augustinerpatres tätig. Sie vereinbaren die Zusammenarbeit im Rahmen der Pfarreiengemeinschaft, die bereits als Pfarrverband Fährbrück bestand und vereinbaren folgende Kooperation:
1. Koordinierender Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft Fährbrück:
Pater Marcellus Jahnel OSA
2. Örtliche Zuständigkeiten der einzelnen Priester:
Pater Marcellus Jahnel OSA:
Wallfahrtsseelsorger der Wallfahrtskirche Fährbrück
und Hausen, Pfarrei St. Wolfgang
Pater Romuald Grzonka OSA:
Filiale Erbshausen-Sulzwiesen, St. Alban
Pater Edmund Popp OSA:
Gramschatz, Pfarrei St. Cyriakus, St. Laurentius und St. Maria Magdalena
und Rieden, Pfarrei St. Ottilia
Pater Ladislaus Duda OSA:
Hilpertshausen, Pfarrei St. Vitus
und Filiale Rupprechtshausen, St. Nikolaus
und Operbaum, Pfarrei St. Lambertus
Fährbrück, den 13. Oktober 2009
Vom Pfarrverband zur Pfarreiengemeinschaft
Auf dem Weg zur Pfarreiengemeinschaft Fährbrück
- Zum ersten Fastensonntag 2009 hat Bischof Friedhelm Hofmann die Pfarreiengemeinschaften im Bistum Würzburg verbindlich umschrieben und veröffentlicht (Würzburger Diözesanblatt, Nr. 5 vom 2.3.2009)
- 17. Juni 2009
Die Mitglieder der Pfarrgemeinderäte, der Kirchenverwaltungen und Seelsorger der Gemeinden des Pfarrverbandes Fährbrück treffen sich, um die Schritte zur Pfarreiengemeinschaft zu vereinbaren. Gemeindereferent Christof Becker informiert über die notwendigen Punkte, die für die Entwicklung und Errichtung einer Pfarreiengemeinschaft anstehen:
- die Erarbeitung und Verabschiedung einer "Vereinbarung über die Gestaltung der
Zusammenarbeit.
- die Bildung eines "Gemeinsamen Ausschusses" der Pfarrgemeinderäte
- und eines "Finanzausschusses der Pfarreiengemeinschaft".
Es werden zwei Projektgruppen gebildet, die die Vereinbarung vorbereiten werden.
- 16. September 2009
Die Delegierten aus den Pfarrgemeinderäten und die Seelsorger besprechen und bearbeiten unter der Moderation von Gemeindereferent Christof Becker einen Formulierungsentwurf der Vereinbarung.
- 20. September 2009
Auf Antrag von Herrn P. Marcellus Jahnel, OSA vom 15. Februar 2007 wird mit Wirkung vom 20. September 2009 der Pfarrverband „Fährbrück“ (errichtet am 1. März 1976) aufgehoben (Würzburger Diözesanblatt Nr.18 vom 28.9.2009).
- 21. September 2009
Die entsprechenden Abschnitte im Formulierungsentwurf werden von den Delegierten der Kirchenverwaltungen ergänzt.
- 22. September 2009 bis 22. Oktober 2009
In diesem Zeitraum wird die formulierte Vereinbarung in den jeweiligen Gremien vor Ort vorgestellt und beraten. Einem Änderungs- und Ergänzungsvorschlag betreffend § 2 Zusammenarbeit der Kirchenverwaltungen wird im Zeitraum vom
- 23. Oktober 2009 bis 3. November 2009
Einem Änderungsvorschlag betreffend § 2 Zusammenarbeit der Kirchenverwaltungen wird von den Kirchenverwaltungen beraten und verabschiedet.
- Allen Pfarrgemeinderäte und Kirchenverwaltungen stimmen bis 3. November 2009 der "Vereinbarung zur Gestaltung der Zusammenarbeit der Pfarreiengemeinschaft Fährbrück" zu.
- 24. November 2009
Pfarrverbandsversammlung in Gramschatz
Einen historischen Moment erlebten die Mitglieder des bisherigen Pfarrverbands Fährbrück bei ihrer letzten Pfarrverbandsversammlung am 24. November im Bürgerhaus von Gramschatz. Nachdem der seit 1976 bestehende Pfarrverband Fährbrück im Zuge der Bildung von Pfarreiengemeinschaften in der Diözese Würzburg aufgelöst wurde, haben die fünf Pfarreien und ihre zwei Filialen eine neue Regelung ihrer künftigen Zusammenarbeit getroffen. Die zuständigen Priester sowie Vertreter der Pfarrgemeinderäte und Kirchenverwaltung von fünf Pfarreien und zwei Filialen unterschrieben im Gramschatzer Bürgerhaus die Vereinbarung zur Zusammenarbeit in der künftigen Pfarreiengemeinschaft Fährbrück.
19 Personen unterzeichneten mit dokumentenechtem Stift und dem Siegel ihrer jeweiligen Kirchengemeinde eine „Vereinbarung zur Gestaltung der Zusammenarbeit“ mit dem Ziel, die Pfarreiengemeinschaft Fährbrück zu bilden. Gemeindereferent Christof Becker hatte die Vereinbarung zusammen mit den Priestern, den maßgeblichen Pfarrgemeinderäten und Kirchenverwaltungen erarbeitet und abgesprochen. Prior Pater Marcellus Jahnel und Annemarie Bausewein unterschrieben als bisherige Vorsitzende des Pfarrverbands Fährbrück die Vereinbarung zuerst.
Auch die Augustiner Pater Romuald, Pater Edmund und Pater Ladislaus setzten ihre Unterschrift auf das Papier, genauso wie Vertreter aus dem Pfarrgemeinderat und der Kirchenverwaltung der sieben Kirchengemeinden.
Die Vereinbarung geht nun zur Hauptabteilung Seelsorge in Würzburg zur Genehmigung der künftigen Pfarreiengemeinschaft.
Obwohl sich für die Pfarrei Gramschatz, Hausen mit der Filiale Erbshausen, Hilpertshausen mit der Filiale Rupprechtshausen, Opferbaum und Rieden aufgrund der langen gemeinsamen Zeit im Pfarrverband zunächst wenig ändern wird, war die Vertragsunterzeichnung ein feierlicher Akt, der mit Sekt angestoßen wurde und als neuer Aufbruch auf dem Weg in die kommende Zeit gesehen wird. „Ich bin zuversichtlich, dass wir das, was wir jetzt haben, lebendig halten und ausprägen werden“, meinte Prior Pater Marcellus. Vernetzungen untereinander seien „wichtig für unser Christsein und eine Ermutigung für die Zukunft“, sagte der Augustiner.
Bilder von der letzten Pfarrverbandsversammlung finden Sie in der Bildergalerie.
- 25. November 2009
Nach Durchsicht und Prüfung hat Domkapitular Hans Herderich, Leiter der Hauptabteilung II - Seelsorge, die Vereinbarung genehmigt. - 24. Januar 2010
Bunte Glieder einer gemeinsamen Kette
In einem Festgottesdienst am 24. Januar 2010 in der Wallfahrtskirche Fährbrück hat Domvikar Christoph Warmuth von der Hauptabteilung Seelsorge im Bistum Würzburg im Namen von Bischof Friedhelm Hofmann die Pfarreingemeinschaft Fährbrück offiziell errichtet.
Die Pfarreiengemeinschaft Fährbrück besteht aus der Pfarrei St. Cyriakus, St. Laurentius und St. Maria Magdalena in Gramschatz, der Pfarrei St. Wolfgang in Hausen mit der Filiale St. Alban in Erbshausen-Sulzwiesen, der Pfarrei St. Vitus in Hilpertshausen mit der Filiale St. Nikolaus in Rupprechtshausen, der Pfarrei St. Lambertus in Opferbaum und der Pfarrei St. Ottilia in Rieden. Domvikar Warmuth hat den sieben Vertretern der Kirchengemeinden die von Bischof Friedhelm ausgestellten Errichtungsurkunden überreicht.
Es mag so aussehen, als ob mit der Errichtung der Pfarreiengemeinschaft Fährbrück lediglich eine Namensänderung stattgefunden hätte. Schließlich waren die gleichen Kirchengemeinden vom 1. März 1976 bis zum 20. September 2009 schon gute 33 Jahre als Pfarrverband Fährbrück miteinander vereint und haben seitdem schon viele Gemeinsamkeiten entwickelt wie das Pfarrbüro im Augustinerkloster, Kommunion- und Firmvorbereitungen, die jährlichen Bittprozessionen und Kreuzwege, den Weltgebetstag der Frauen, Bibel- und Taufgespräche, die Publikation "Brücke" oder das Gregoriusfest. Dennoch ist es ein Neubeginn, ein bewusstes Bekenntnis zur bisherigen Zusammenarbeit und der Wallfahrtskirche als Mittelpunkt, mit neuen Vereinbarungen und hoffnungsvollem Aufbruch in Gottes Namen, der „durch tatkräftige Menschen Heil in die Welt bringen will“.
Domvikar Warmuth wünschte den Mitgliedern der Pfarreiengemeinschaft, dieses Heil Gottes selbst zu erfahren und weiterzugeben. „Heute und jeden Tag neu kommt es darauf an, dass sich Menschen in Gott verbunden wissen wie die Glieder eines Leibes“, nahm er Bezug auf die Schrifttexte des Tages. Im Lukas-Evangelium 1,1-4 und 4,14-21 berichtet der Evangelist davon, wie Jesus in der Synagoge von Nazareth das Wort des Propheten Jesaja auf sich bezog.
Jesus habe quasi sein Fünf-Punkte-Programm vorgestellt, das darin besteht, den Armen die frohe Botschaft zu bringen, den Gefangenen Entlassung zu verkünden, den Blinden mit dem Augenlicht das Aufblicken zu schenken, die Zerschlagenen in Freihei
t zu setzen sowie Kranke von ihren Leiden zu befreien und regelmäßig ein Gnadenjahr des Herrn auszurufen. Jesus wolle Menschen ihre ursprüngliche Schönheit und Würde wiedergeben. Er wünsche sich die Teilhabe aller Menschen an seinem Programm, damit Gottes Liebe und Nähe erfahrbar sei.
Die Verbundenheit miteinander stellten Vertreter der Kirchengemeinden zusammen mit Gemeindereferent Christof Becker mit bunten Papierstreifen und einer symbolischen Kette dar. So wie die das verschiedene farbige Papier habe jedes Mitglied seinen eigenen Charakter. Und doch bilden sie eine Einheit als Kette, wie beim Schrifttext aus dem Korintherbrief, in dem der hl. Paulus vom einen Leib und den vielen Gliedern spricht.
Die Augustiner Pater Edmund Popp, Ladislaus Duda, Marcellus Jahnel und Romuald Grzonka zelebrierten als Seelsorger der Pfarreiengemeinschaft Fährbrück den Errichtungsgottesdienst mit. Bevor die festliche Messfeier mit den Gesängen „Großer Gott, wir loben dich“ und dem Fährbrücker Wallfahrtslied endete, äußerte Pater Marcellus als Leiter der Pfarreiengemeinschaft mit leidenschaftlichen Worten seinen Wunsch, die Menschen in den einzelnen Kirchengemeinden möchten Verantwortung in der Kirche Gottes übernehmen und beispielsweise für die anstehenden Pfarrgemeinderatswahlen kandidieren.
Gemeindereferent Christof Becker und Lektorin Annemarie Bausewein aus Rieden teilten am Ende des Gottesdienstes Apfelringe an die Kirchenbesucher aus, damit die Bedeutung der einzelnen Glieder noch einmal sichtbar wurde. Gemeindereferent Becker hatte sich um alle Regularien zur Vorbereitung der Gründung der Pfarreiengemeinschaft gekümmert und auch den Gottesdienst vorbereitet. Die Fürbitten im Errichtungsgottesdienst haben Vertreter aus den Kirchengemeinden übernommen und drei Firmlinge trugen kleine Texte zur Besinnung vor.
Wie arm wäre die Welt,
würde keiner den anderen brauchen
und jeder nur noch sich selbst begnügen.
Wie arm wäre die Welt,
würde keiner mehr die Not des anderen sehen
und jeder nur noch sich selbst.
Wie arm wäre die Welt,
würde keiner mehr an Dich glauben, Gott,
und jeder nur an sich selbst.
Die Gemeinden der Pfarreiengemeinschaft
Die Kirchengemeinden der Pfarreiengemeinschaft Fährbrück
Folgende Kirchengemeinden gehören zur Pfarreiengemeinschaft Fährbrück:
- Erbshausen/Sulzwiesen: St. Albanus
- Gramschatz: St. Cyriakus
- Hausen: St. Wolfgang
- Hilpertshausen: St. Vitus
- Opferbaum: St. Lambertus
- Rieden: St. Ottilia
- Rupprechtshausen: St. Nikolaus